-
Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Schleudergußhohlkörpern
Es ist bereits bekannt, Hohlkörper, Hohlblöcke o. dgl. im Schleuderverfahren auf
die Weise herzustellen, daß der flüssige Baustoff von einem in der Schleuderform
ange:)rdneten, mit der Schleuderform umlaufenden und während des Umlaufens stetig
in ihr axial verschobenen Körper an die umlaufende Schleuderform abgegeben wird.
-
Dabei vollzieht sich der Schleudervorgang in der Weise, daß der flüssige
Baustoff aus einem Behälter im freien Fall in den in der Schleuderform angeordneten
umlaufenden Behälter fällt und von ihm z. B. mittels Kanäle o. dgl. unter Wirkung
der Fliehkraft an die gleichfalls umlaufende Schleuderform abgegeben wird.
-
Die Nachteile derartiger Verfahren bestehen darin, daß eine Gewähr
für den völlig gleichmäßigen Ablauf des Schleudervorganges nicht gegeben ist, da
bereits eine geringe Änderung, beispielsweise der Fallhöhe des flüssigen Metalls,
der Ausflußöffnungen aus dem Behälter sowie der Gießgeschwindigkeit, zu Unregelmäßigkeiten
führen muß, die die Qualität des auf diese Weise erzeugten Hohlkörpers stark beeinträchtigen.
-
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Schleudergußhohlkörpern
unter Verwendung eines in der umlaufenden Form axial verschiebbaren und das Metall
an die Formwandungen abgebenden, oben offenen Verteilers, bei dem die genannten
Nachteile vermieden sind.
-
Erfindungsgemäß wird das dadurch erreicht, daß die gesamte zur Herstellung
des Hohlkörpers erforderliche Metallmenge vor Beginn des Gießvorganges in den Verteiler
aufgegeben wird: Durch Umlaufen .des Verteilers unter stetiger axialer Verschiebung
wird dann das Metall an die ebenfalls umlaufende Schleuderform abgegeben.
-
Zweckmäßig steht die Schleuderform zusammen mit dem das flüssige Metall
enthaltenden Gefäß aufrecht und wird vor Beginn des Schleuderns oder während der
ersten Umdrehungen mit ihrer Drehachse in waagerechte Lage gebracht. Eine ähnliche
Maßnahme ist beim Schleudergießverfahren insofern bekannt, als es sich dabei um
die Verwendung von Gußformen handelt, in die das Metall, während sie sich in senkrechter
Stellung befinden, eingegossen wird, worauf die Formen in Umdrehung versetzt und,
sobald das Metall dadurch in ein hohles Gußstück verwandelt worden ist, in eine
andere Lage gebracht werden. Der wesentliche Unterschied
gegenüber
dem Gegenstand der Erfindung besteht 'also darin, daß dabei in den Formen keine
zur Aufnahme des flüssigen Metalls dienenden Verteiler vorgesehen sind, deren Verwendung
gerade das Merkmal der Erfindung ausmacht.
-
Befindet sich nun bei dem neuen Verfahren die Schleuderform mit dem
darin angeordneten Gefäß in waagerechter Lage, so wird eine axiale Bewegung des
den Baustoff enthaltenden Gefäßes eingeleitet. Dasselbe .wird allmählich aus der
Form herausgezogen, und der in dem Gefäß befindliche Baustoff, der sich infolge
der Rotation an den Wandungen des Gefäßes befindet, erhält durch den Rückzug des
Gefäßes die Möglichkeit, allmählich und stetig fortschreitend in die eigentliche
Schleuderform einzutreten, wobei er mit der zylindrischen Wandung der Form nur so
in Berührung treten kann, daß er gleichzeitig mit der Gesamtmasse des Baustoffes
in ununterbrochener Verbindung steht. Das Gefäß gibt den in ihm befindlichen Baustoff
allmählich und stetig an die Schleuderform ab, und es ist hierbei ausgeschlossen,
daß sich Spritzer oder voreilende Zacken an der Zylinderwand der Schleuderform bilden
können, welche die Außenfläche des Hohlkörpers unterbrechen und sie dadurch für
den späteren Gebrauch ungeeignet machen können. Damit an dem Boden des topfartigen
Baustoffgefäßes keine ungewollte Abschreckung des flüssigen Baustoffes eintreten
kann, kann diese Stelle des Gefäßes mit einer Schutzschicht aus feuerfestem Werkstoff
versehen werden. Um zu vermeiden, daß Teile des Baustoffes in den Zwischenraum zwischen
Baustoffgefäß und Schleuderform eintreten, kann der Raum zwischen beiden mit einer
abdichtenden Masse, wie Asbestschnur, Sand o. dgl., ausgefüllt werden.
-
Weiterhin erstreckt sich die Erfindung in geringer Abänderung des
ursprünglichen Verfahrens noch darauf, den den flüssigen Baustoff enthaltenden,
in der Form befindlichen Behälter derart anzuordnen, daß er unten offen ist und
ihn zwecks Bildung des Hohlkörpers von unten nach oben aus der Form herauszuziehen.
-
Eine besondere günstige Ausbildung des Baustoffgefäßes besteht darin,
daß es sich nach seinem offenen Ende - zweckmäßig gleichmäßig - erweitert und daß
seine Mündung eine weitere trichterartige Erweiterung aufweist, deren Außenrand
etwa bis zur Innenwandung der Schleuderform reicht.
-
Durch diese Formgebung wird eine abschließende Führung des Behälters
gegen die Schleuderform und ein richtiges Fließen des Baustoffes, ohne daß die Baustoffteile
ihren Zusammenhang verlieren, erreicht. In der Zeichnung ist als Ausführungsbeispiel
der Erfindung eine Vorrichtung zur Ausübung des neuen Verfahrens dargestellt.
-
In Abb. z ist A die zylindrische Schleuderform, in der die Bildung
des Hohlkörpers vor sich gehen soll. B ist der topfartige Verteiler, welcher in
diese Form eingeführt ist. Derselbe ist innen zweckmäßig durch eine Schicht C aus
feuerfestem Werkstoff gegen Zerstörung gesichert. D ist eine zwischen Schleuderform
und Baustoffgefäß angeordnete abdichtende Masse. Die Schleuderform A ist in einer
Schleudervorrichtung E angeordnet, welche in einem Rahmen F gelagert ist, der im
gewünschten Zeitpunkt um die Zapfen G aus der senkrechten in die waagerechte Lage
gedreht werden kann. H ist eine die Schleuderform A verlängernde Führung, durch
welche die geradlinige Bewegung des Gefäßes B bei seiner Verschiebung gesichert
bleibt, wenn ein Teil von B bei der ausziehenden Bewegung die Wandung der Schleuderform
A bereits verlassen hat. J ist eine weitere Führung zur Sicherung der ausziehenden
Bewegung des Gefäßes B, und K ist ein Zahnrad, durch welches die Rotation
von E zusammen mit A und B bewirkt wird.
-
Das Einfüllen des Baustoffes in das Gefäß B kann durch eine
Öffnung L im Boden der Form A vorgenommen werden, welche mit einem Deckel
M nach erfolgtem Einguß des Werkstoffes verschlossen werden kann. N ist eine feuerfeste
Schicht zum Schutze des Bodens von A.
-
Ist die Füllung B mit der erforderlichen Menge Baustoff erfolgt und
ist L durch M verschlossen, so wird der Rahmen F mit dem Schleudergerät der Schleuderform
und dem Baustoffgefäß in die waagerechte Lage geschwenkt, wie das in Abb. 2 dargestellt
ist.
-
Die Bezeichnung der einzelnen Teile der Vorrichtung ist in Abb. 2
die gleiche wie in Abb. i. 0 ist ein Ritzel, das die Schleudervorrichtung über dem
Motor P antreibt. Q ist ein durch eine Gewindespindel R geradlinig rückziehbarer
Bock, der in geeigneter Weise mit J gekuppelt ist. Dadurch kann im gewünschten Zeitpunkte
ein gleichmäßiger, stetiger Rückzug von J und somit des Gefäßes B erzielt werden,
das sich in gleichmäßiger Rotation mit der Schleuderform A befindet. Der Rückzug
von J mit dem Gefäß B kann aber auch auf andere Weise, z. B. durch Betätigung ausschaltbarer
Kupplungen, bewirkt werden. Ebenso können Form A und Führung H auch in anderer Weise
konstruktiv durchgebildet sein, z. B. A mit abnehmbarem Deckel, aber aus einem Stück
mit H bestehend.
-
Abb. 3 zeigt die Schleuderförm A mit dem Baustoffgefäß B, nachdem
dessen Rückzug
angefangen hat, während Abb. 4 die Schleuderform
und das Gefäß B in der Stellung zeigen, in der der Rückzug von B soweit beendet
ist und der gesamte Inhalt von B an die Schleuderform A abgegeben worden ist.